Fortbildungskonzept der
Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen
„Wer immer nur
tut, was er schon kann, bleibt immer nur das, was er schon ist!“
Das zum
Schuljahr 2009/ 2010 in Kraft getretene Schulgesetz (SchulG) des Landes
M-V stellt – neben der vorläufigen Dienstordnung- eine wichtige Grundlage dafür
dar, dass Lehrerinnen und Lehrer sich fortbilden müssen, um den sich ändernden
Anforderungen der schulischen Praxis gerecht zu werden: Sie sind entsprechend §
100 Abs 5, SchulG M-V verpflichtet,
„… sich zur Erhaltung der
Unterrichtsbefähigung fort- und
Des Weiteren sind
Anforderungen und Strukturen von Fort- und Weiterbildung im so genannten
„Fortbildungserlass“ geregelt. Dieser ist hier vollständig abgedruckt.
Fortbildung der
Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern
(Fortbildungserlass)
1. Allgemeines
1.1 Die Lehrkräfte sind im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
im Sinne dieses Erlasses verpflichtet.
1.2
Lehrerfortbildungsveranstaltungen sollen die Lehrkräfte in die Lage versetzen,
den sich ändernden Anforderungen ihres Berufes zu entsprechen.
1.3 Die Verpflichtung zur
Fortbildung umfaßt auch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen außerhalb
der Unterrichtszeit.
2. Durchführung der
Fortbildungsveranstaltungen
2.1 Planung, Organisation
und Durchführung der Lehrerfortbildungsveranstaltungen des Landes M-V obliegt
dem IQMV
2.2 Dem IQMV obliegt die
Zuständigkeit der Anerkennung oder Ablehnung von Fortbildungsveranstaltungen
Dritter.
3. Genehmigung
Anträge zur Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch den zuständigen
Schulleiter.
4. Dienstbefreiung
4.1 Für die Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen kann den Lehrkräften bis zu 5 Tagen Dienstbefreiung
je Schuljahr vom Schulleiter gewährt werden, sofern dienstliche Gründe einer
Genehmigung nicht entgegenstehen.
4.2 Für
Fortbildungsveranstaltungen bei einer Dauer von mehr als 5 Tagen kann die
oberste Schulaufsichtsbehörde den Lehrkräften weitere Dienstbefreiung erteilen.
4.3 Die oberste
Schulaufsichtsbehörde kann die Befugnis nach Nr. 4.2 dieses Erlasses auf die
untere Schulaufsichtsbehörde bzw. auf die Schulleiter der beruflichen Schulen
delegieren.
5. Schulinterne Fortbildung
– Pädagogische Klausurtagung
5.1 Neben den zentralen und
regionalen Fortbildungsveranstaltungen wird in jeder öffentlichen Schule
schulinterne Lehrerfortbildung in eigener Verantwortung geplant und
durchgeführt. Die schulinterne Fortbildung muss sich inhaltlich an der Umsetzung
des Schulprogramms orientieren.
5.2 Je Schulhalbjahr, an
beruflichen Schulen je Schuljahr, ist an jeder Schule an einem unterrichtsfreien
Tag eine schulinterne Fortbildung als Pädagogische Klausurtagung durchzuführen.
5.3 An den
allgemeinbildenden Schulen kann in besonders begründeten Fällen eine
Pädagogische Klausurtagung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Schuljahr
durchgeführt werden. Diese muss inhaltlich plausibel und von der Lehrer- und
Schulkonferenz beschlossen sein.
Die
Fortbildungsplanung unserer Schule trägt zur Unterstützung und Weiterentwicklung
des Schulprogramms und zur Förderung der Schulentwicklung bei und ist an
folgenden grundsätzlichen Schwerpunkten orientiert:
§
Unterrichtsentwicklung auf der Basis des schulinterne Lehrplans (vor allem
Kompetenzentwicklung)
§
individuelle Förderung
§
Erziehungsarbeit
§
Schulentwicklung
§
Lehrergesundheit
Aus
diesen Schwerpunkten entsteht Fortbildungsbedarf in den Bereichen individueller
sowie gruppen- bzw. konferenzbezogener Fortbildung. Hinzu kommt der
Fortbildungsbedarf des Gesamtsystems. Im Rahmen unserer Schulentwicklungsplanung
entsteht ein Fortbildungsbedarf, der jährlich erfasst und konkretisiert wird.
Allgemeine Schritte zur
Fortbildungsplanung
Zu Beginn eines Schuljahres
wird der Fortbildungsbedarf (einschließlich des Bedarfs im Wege einer
Fortschreibung) für schulinterne Lehrerfortbildungen im Rahmen der
Planung der Schulentwicklung (Jahresplanung) bis zum Ablauf der 4. Schulwoche in
den Konferenzen und Arbeitsgruppen erhoben. Die Bedarfsmeldung erfolgt durch die
Konferenz- und Arbeitsgruppenleiter in Schriftform. Zu diesem Zweck verwenden
alle Beteiligten ein einheitliches Formular, das folgende Mindestangaben
enthält.
Verwendung des
Fortbildungsbudgets
Noch zu erstellen/ Nach
Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift
Durchführung, Evaluation,
Bericht
Noch zu erstellen/ Nach
Absprache mit Schulleitung/ Steuergruppe
Vorläufiger
Arbeitsplan zum Fortbildungskonzept 2010 – 2013 - Beschlussvorschlag
Schuljahr |
Individuelle
Fortbildung-
Klärung in FK und
ZVG |
Fortbildung in
Konferenzen-Klärung
in FK, JaKo, AG |
Schulinterne
Lehrerfortbildung
(finden jeweils an 2
Tagen der Vorbereitungswoche statt) |
Thematische
Lehrerkonferenzen
(Oktober, Dezember,
März, April) |
Fortbildungs-Exkursion
(Oktober) |
Bemerkung |
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2010/ 2011 |
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Auswertung externe
EVA |
1.Schülermethoden/
Arbeitstechniken |
Lehrergesundheit |
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2. Entwicklung von
Lesekompetenz/
Didaktisierung von Texten/ Deutsch in allen Fächern |
2.
Kompetenzentwicklung/
selbstgesteuertes
Lernen |
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3.individuelle
Förderung |
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4. praktische
Beispiele des selbstgesteuerten Lernens 1 |
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2011/ 2012 |
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1.
Unterrichtsmethoden/ Methodenvielfalt |
1. praktische
Beispiele für selbstgesteuertes Lernen 2 |
Kollegiale
Fallberatung/
Supervision |
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2. Feedbackformen |
2. Schülermotivation |
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3. individuelle
Förderung |
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4.
Binnendifferenzierung |
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2012/ 2013 |
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1. Lernstandsanalyse/
Selbstreflexion |
1. Umgang mit
Verhaltensauffälligkeiten |
Interne Evaluation |
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2. Kollegiale
Unterrichtsreflexion |
2. Umgang mit
Verhaltensauffälligkeiten |
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3. individuelle
Förderung |
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4. Zeitmanagement |
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